Ende Mai hat das Landgericht München I mit seinem Urteil einen wichtigen Präzedenzfall für den Umgang mit KI-Übersichten geschaffen, der langfristige Folgen für den Betrieb von AI Overviews im deutschsprachigen Markt haben dürfte. Das Urteil knüpft an eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main, geht in seiner Argumentation jedoch darüber hinaus und etabliert eine unmittelbare Haftung von KI-Anbietern für falsche Informationen in KI-generierten Übersichten. Demnach können Gerichte unwahre Tatsachenbehauptungen in AI Overviews untersagen, ohne dass sich Google und andere Anbieter allein mit dem Hinweis auf den automatisierten KI-Prozess der Verantwortung für die Inhalte entziehen können.
Das zentrale Argument des Gerichts: Während herkömmliche Suchtreffer nur Inhalte von Drittanbietern anzeigen, erzeugt die KI-Funktion einen eigenständigen Fließtext, der mehrere Quellen zusammenführt und auf dieser Basis eine zusammenhängende Antwort bzw. Analyse liefert. Für Nutzende wirke ein solcher Text daher nicht wie eine bloße Zusammenstellung externer Treffer, sondern wie eine direkte Information von Google.
In Folge musste Google in diesem konkreten Fall die beanstandeten Informationen entfernen und dafür sorgen, dass die KI-Funktion keine analogen Informationen zum selben Thema mehr ausgibt.
Für den professionellen Research mit KI hat das Urteil weitreichende Konsequenzen. Einerseits erhöht die Entscheidung den Anreiz für Anbieter, ihre KI-Funktionen in Deutschland vorsichtiger zu betreiben, etwa durch eine zurückhaltendere Ausspielung oder zusätzliche Ausnahmen bei sensiblen Themen, was zu einem Ausschluss mancher Inhalte aus KI-generierten Zusammenfassungen führen könnte. Andererseits könnten aus Sicht der User künftig blinde Flecken entstehen. Denn unabhängig davon, ob eine Aussage im Einzelfall zutrifft, kann sie gerichtlich untersagt werden und anschließend in KI-generierten Antworten nicht mehr erscheinen.
Von Maria Kleiner
Quelle: Heise, 10.06.2026, von Carolin Riethmüller
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