Suchmaschinenbetreiber haften laut Gutachten für KI-Outputs

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Zeichnender Roboter

KI-generierte Suchantworten wie Googles „AI Overviews“ sind längst im Alltag angekommen. Ihre wachsende Bedeutung wirft jedoch neue Fragen für Medienvielfalt, Meinungsbildung und Regulierung auf. Ein von den Landesmedienanstalten beauftragtes Gutachten der Rechtswissenschaftler Jan Oster und Christoph Busch kommt zu dem Ergebnis, dass solche KI-Antworten in der Regel als eigene Inhalte der Suchmaschinenbetreiber gelten. Denn durch Auswahl, Verdichtung und (sprachliche) Neuaufbereitung entstehe ein eigenständiger Output, für den die Anbieter rechtlich verantwortlich seien.

Das Haftungsprivileg des Digital Services Act greife nach Einschätzung der Gutachter nicht, da Suchmaschinen hier nicht bloß fremde Inhalte neutral weiterleiten, sondern aktiv neue „Produkte“ erzeugen. Zugleich bleiben KI-Suchdienste durch Links und Quellenhinweise wichtige Medienintermediäre. Dadurch wächst ihre Macht darüber, welche journalistischen Angebote sichtbar werden.

Die Landesmedienanstalten fordern deshalb mehr Transparenz bei Auswahl, Gewichtung und Platzierung von Quellen, damit Benachteiligungen einzelner Anbieter und Selbstbevorzugung großer Plattformen wirksam kontrolliert werden können. Empfohlen wird daher eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens mit klarer Verantwortung, Sorgfaltspflichten, Diskriminierungsverboten und Kennzeichnungspflichten.

Von Ida Kandler

Quelle: Heise, 26.06.2026, von Stefan Krempl

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